Mindestlohn 2024 Baugewerbe Definition. In den entgelttarifvertrag zum bauhauptgewerbe vom 14.6.2024 [3] wurden ab dem 1.5.2024 die lohngruppen 1 und 2 neu in die tariftabellen aufgenommen. Dieser beträgt seit 01.01.2024 12,41 eur brutto pro stunde und steigt 2025 auf 12,82 eur.
Mit dem tarifabschluss des jahres 2024 gibt es für die tarifgebundenen arbeitnehmer keinen mindestlohn mehr, dieser wurde in das allgemeine lohngitter integriert. Nach dem bundesrahmentarifvertrag für das baugewerbe gilt für das jahr 2024: